1. die Generalklausel:

Der vorliegende Vertrag spiegelt die Verkaufsbedingungen wider, die zwischen Lekun Caucho Plásticos S.L. und DEM KUNDEN festgelegt wurden, und impliziert die Annahme aller hierin enthaltenen Bedingungen, und keine Bedingung, die der Kunde in einem anderen Dokument wiedergibt, ist gültig, es sei denn, sie wurde ausdrücklich von LEKUN unterzeichnet. Dies gilt auch für die allgemeinen Bedingungen, die der Kunde bei der Annahme der Bestellung übermittelt hat, für die beigefügten allgemeinen Einkaufsbedingungen oder für andere Arten von Bedingungen, die in den vom KUNDEN angegebenen Web-Registrierungsvorgängen enthalten sind. Die vom Kunden erhaltenen Daten gelten als Vorschläge zur Erleichterung von Transaktionen, stellen jedoch in keinem Fall eine Annahme dar, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Unterschrift des gesetzlichen Vertreters von LEKUN vor.

2. die Gültigkeit des Angebots oder die Voraussetzungen für den Produktionsbeginn:

Die zu liefernden Produkte und ihre Eigenschaften sind die, die im Angebotsdokument von LEKUN angegeben sind, unabhängig von den anfänglichen Angaben des Kunden, die sich in späteren Mitteilungen ändern können. Technische Ratschläge, ob mündlich, schriftlich oder durch Tests, werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, entbinden den Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung, ihre Gültigkeit durch Annahme des Angebots zu überprüfen. Die Aufträge werden nach Erhalt der Annahme des Angebots zusammen mit einem eventuellen Zahlungsnachweis bearbeitet. Die angegebenen Fristen gelten als gültig, sobald alle relevanten Aspekte bearbeitet wurden und die Auftragsbestätigung an den Kunden versandt wurde. Änderungen oder Stornierungen des angenommenen Angebots sind nicht garantiert, ungeachtet der Tatsache, dass LEKUN sich stets nach besten Kräften bemüht, die Durchführbarkeit zu prüfen, und unter der Voraussetzung, dass die für die Herstellung erforderlichen Rohstoffe noch nicht produziert, vorbereitet oder gekauft wurden.

3. Zahlungsweise und Finanzierung:

Der Kunde akzeptiert die im Angebot angegebene Zahlungsweise und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Alle Kosten und Provisionen, die für die Begleichung der Rechnung anfallen, gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle einer Vorauszahlung gilt die Annahme des Angebots erst nach Erhalt der vollständigen Zahlung als wirksam. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten stellt LEKUN dem Kunden alle entstandenen Kosten in Rechnung und behält sich das Recht vor, Verzugszinsen bis zum gesetzlich zulässigen Höchstbetrag zu berechnen.

4. Werkzeugbau und Produktion auf der Grundlage der vom Kunden akzeptierten Zeichnungen:

Für den Fall, dass die Herstellung von Werkzeugen oder Formen erforderlich ist, ist die vorherige schriftliche und ausdrückliche Annahme der von LEKUN zur Verfügung gestellten Teilezeichnung durch den Kunden erforderlich.
Sämtliches vom Kunden gelieferte Material wie Muster, Vorentwürfe, Skizzen oder sonstiges Material bzw. Dokumentationen werden als Instrumente für die Entwicklung des endgültigen Produktionsplans betrachtet, wobei letzterer das einzig gültige Dokument für die Herstellung ist, ungeachtet der Abweichungen, die vom übrigen, zuvor gelieferten Material bzw. der Dokumentation bestehen können. Die Werkzeuge sind immer gemeinsames Eigentum von LEKUN und dem KUNDEN, wobei 35% davon standardmäßig LEKUN gehören und der proportionale Teil an den Kunden weitergegeben wird.

Genehmigung: Neue Werkzeuge erfordern immer die Genehmigung eines ersten Produktionsmusters. LEKUN kann die ausdrückliche Abnahme/Genehmigung eines ersten Fertigungsmusters durch den Kunden verlangen, bevor die gesamte Fertigung des Auftrags durchgeführt wird. Diese Genehmigung erfolgt durch den physischen Versand des hergestellten Musters an den Kunden. Um die Homologationsaufgaben zu erleichtern, ist es immer ratsam, die endgültige Anwendung des Produkts zu kennen und sogar, dass der Kunde die Teile zur Verfügung stellt, in denen das herzustellende Produkt untergebracht werden soll, da je nach Art des Materials und seiner Eigenschaften Abweichungen festgestellt werden können. Wenn dieses Gehäuse nicht zur Verfügung steht, liegt es in der Verantwortung des Kunden, es zu überprüfen, und es ist nicht akzeptabel, das Produkt zurückzugeben.

5. Produktionsvorlaufzeiten:

Die angegebenen Produktionsfristen sind Schätzungen und können je nach dem endgültigen Datum der Angebotsannahme, der Annahme des Produktionsplans, der Auftragsbestätigung, den Produktionsanforderungen, den vereinbarten Zahlungsmodalitäten mit vorheriger Prüfung, der Annahme von Mustern durch den Kunden oder höherer Gewalt außerhalb der Kontrolle von LEKUN variieren. LEKUN wird sich stets bemühen, diese Fristen so weit wie möglich einzuhalten oder vorzuverlegen. Unter keinen Umständen werden Vertragsstrafen aufgrund von Terminabweichungen akzeptiert. In bestimmten Fällen kann LEKUN Produktionsänderungen vornehmen, um die Produktionsfristen gegen zusätzliche Kosten vorzuverlegen; in diesem Fall wird der Preis ausdrücklich im Angebot angegeben. Die angegebene Frist bezieht sich immer auf die Herstellung des Produkts im Werk von LEKUN und niemals auf den Eingang beim Kunden (auch nicht, wenn LEKUN den Transport organisiert). Muster: Falls eine Validierung durch ein von LEKUN hergestelltes Erstmuster erforderlich ist, beginnen die Fristen erst nach Erhalt einer solchen Abnahme. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Muster werden mit der endgültigen Bestellung zurückgeschickt. Wenn die Rücksendung nicht erforderlich ist, werden sie eliminiert.

6. Abrechnung:

Die Abrechnung der Leistungen für die Beteiligung am Werkzeugbau erfolgt zum Zeitpunkt der Herstellung des ersten Produktionsmusters.

7. Abweichungen bei Mengen und Toleranzen:

Aufgrund von Produktionsprozessen kann es zu Abweichungen bei den angebotenen Mengen kommen. Eine Abweichung von ± 10% wird als akzeptabel angesehen. Die Extrusionstoleranzen entsprechen der ISO 3302-1. Bearbeitungstoleranzen entsprechen der ISO 2768. Toleranzen für Formen und Dichtungen entsprechen der ISO 33025-2. Die angegebenen Toleranzen sind diejenigen, die im Allgemeinen, außer in Ausnahmefällen, angewendet werden.

8. Formate und Verpackung:

Das Lieferformat entspricht dem von LEKUN definierten Format, sofern im Angebot nicht ausdrücklich andere Bedingungen angegeben sind, und unabhängig davon, ob es zuvor in einer anderen Form geliefert wurde. Bei Produkten wie stranggepressten Profilen, Rohren, Litzen oder Ähnlichem wird akzeptiert, dass die vereinbarte Endlänge Schnitte aufweisen kann und nicht durchgehend ist, sofern gewährleistet ist, dass die gelieferte Endmenge innerhalb der in Abschnitt 7 angegebenen Abweichung liegt. Es ist die von LEKUN definierte Standardverpackung zu verwenden, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

9. Lagerung und Transportmittel:

Das beauftragte Transportmittel ist das im Angebot angegebene. Außerhalb der Räumlichkeiten von LEKUN entziehen sich Lagerung, Anwendung und Gebrauch unseres Produkts unserer Kontrolle und erfolgen daher ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko.

10. Produktdatenblatt und Zertifikat:

Sie können den Produktkatalog auf unserer Website www.lekun.es einsehen, wo Sie auch Informationen und Dokumente von Interesse finden. Wenn zusätzliche Zertifikate erforderlich sind, müssen diese angefordert werden, um die damit verbundenen Kosten zu ermitteln. LEKUN ist nicht verpflichtet, Zertifikate zur Verfügung zu stellen, die nicht in den Angeboten enthalten sind, außer denen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Sollte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt Bescheinigungen benötigen, prüft LEKUN die Möglichkeit der Bereitstellung solcher Bescheinigungen und deren Kosten, falls zutreffend.

11. Reklamationen und Erstattungen:

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Menge und Qualität der Produkte bei Erhalt zu überprüfen. Im Falle eines Transportfehlers muss der Kunde die festgestellten Mängel auf dem Lieferschein des Spediteurs angeben. Alle Mängel müssen innerhalb von 3 Werktagen nach der Lieferung gemeldet werden. LEKUN haftet nicht für Schäden an den Produkten, wenn diese auf eine unsachgemäße Handhabung, Veränderung oder falsche Lagerung zurückzuführen sind. Rücksendungen werden unter keinen Umständen später als 30 Tage nach Lieferung der Ware akzeptiert.

Falls der Kunde eine Überprüfung des Produkts verlangt, weil er es für unzureichend hält, muss es in den Einrichtungen von LEKUN überprüft werden, wo nach der Überprüfung und innerhalb einer angemessenen Frist ein Bericht über die Angelegenheit mit der getroffenen Lösung erstellt wird. Unter keinen Umständen werden einseitige Sanktionen akzeptiert.

12. Handelsrecht und Streitigkeiten:

Im Falle kommerzieller Unstimmigkeiten werden diese nach Treu und Glauben behandelt, um eine für beide Parteien zufriedenstellende Einigung zu erzielen. Ist eine solche Einigung nicht möglich, werden die Streitigkeiten nach spanischem Recht beigelegt.

Im Falle von Übersetzungsunterschieden gelten immer die vorliegenden Bedingungen in englischer Sprache.

13. Vertraulichkeit:

Weder der Kunde noch einer seiner Mitarbeiter darf ohne vorherige Zustimmung von LEKUN kommerzielle Informationen, technische Informationen, Zeichnungen oder sonstige von LEKUN zur Verfügung gestellte Informationen verbreiten.

14. Datenschutz:

LEKUN verpflichtet sich, die hierin enthaltenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den in Spanien geltenden diesbezüglichen Vorschriften zu verarbeiten.